{"id":2331,"date":"2024-07-01T19:26:43","date_gmt":"2024-07-01T17:26:43","guid":{"rendered":"https:\/\/assistenz-erklaert.de\/de\/?page_id=2331"},"modified":"2024-07-03T12:24:38","modified_gmt":"2024-07-03T10:24:38","slug":"rechtliches-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/assistenz-erklaert.de\/de\/assistenznehmer-2\/rechtliches-2\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Regelungen zur Pers\u00f6nlichen Assistenz"},"content":{"rendered":"\n<h2><p>Die gesetzliche Regelung:<\/p><\/h2>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderungen seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Unterst\u00fctzung. Diese Unterst\u00fctzung umfasst Leistungen in Bezug auf Arbeit, Schule und Ausbildung sowie Pflege, Haushalt, Freizeitaktivit\u00e4ten und Urlaubsreisen. Dar\u00fcber hinaus gibt es auch Unterst\u00fctzung f\u00fcr Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder, was als Eltern-Assistenz bezeichnet wird. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Unterst\u00fctzungsleistungen im Bereich der &#8222;Sozialen Teilhabe&#8220; findet sich im Sozialgesetzbuch 9, in den Paragraphen 78, 81 und 113 bis 116.<\/p>\n\n\n\n<p>Juristisch ausgedr\u00fcckt ist Pers\u00f6nliche Assistenz:<br>Pers\u00f6nliche Assistenz\u2018 i.S. des Art. 19 b) UN-BRK ist eine Form der Unterst\u00fctzungsleistung, die gemeindenah organisiert ist, innerhalb der Gemeinschaft die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft organisiert, die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft er\u00f6ffnet, dadurch Isolation und Absonderung verhindert und ein selbstbestimmtes Leben erm\u00f6glicht. ,Pers\u00f6nliche Assistenz\u2018 ist die bedarfsdeckende individuelle pers\u00f6nliche Unterst\u00fctzung oder Hilfeleistung, die es behinderten Menschen erm\u00f6glicht, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie beinhaltet das Recht der behinderten Person,<br>1. die Personen, die die Hilfen erbringen sollen, selbst auszuw\u00e4hlen (Personalauswahlrecht),<br>2. \u00fcber die Einsatzzeiten und die Struktur der Hilfeleistung zu entscheiden (Organisationsrecht),<br>3. \u00fcber Form, Art, Umfang und Ablauf der Hilfen im Einzelnen zu bestimmen (Anleitungsrecht),<br>4. den Ort der Leistungserbringung festzulegen (Entscheidung \u00fcber den Leistungsort),<br>5. die Finanzierung der Hilfen grunds\u00e4tzlich zu kontrollieren (Finanzkontrollrecht) und<br>6. eine umfassende Unterst\u00fctzung von einer Person, einem Dienstleistungserbringer oder einzelne Hilfen von verschiedenen Personen oder Dienstleistungserbringern in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen (Modularisierungsm\u00f6glichkeit).<br>Damit erm\u00f6glicht ,Pers\u00f6nliche Assistenz\u2018 als Leistungsform die selbstbestimmte Organisation und Inanspruchnahme von Unterst\u00fctzungsleistungen.<\/p>\n\n\n\n<h2><p>Haftungsangelegenheiten f\u00fcr Assistenzgeber<\/p><\/h2>\n\n\n\n<p>Selbst wenn es zu Situationen kommt, in denen die Assistentinnen oder Assistenten des Arbeitgebers involviert sind, haften diese nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Man k\u00f6nnte sie metaphorisch als die &#8222;H\u00e4nde&#8220; des Arbeitgebers betrachten, da sie bei gemeinsamen Handlungen keine doppelten Aktionen ausf\u00fchren. Beispielsweise kann ein Teller nur einmal herunterfallen, entweder durch die Arbeitgeberin oder, falls sie aus bestimmten Gr\u00fcnden nicht sp\u00fclt, durch die Assistentin. Somit ist das allt\u00e4gliche Risiko, das mit der Unterst\u00fctzung von Assistenten einhergeht, nicht h\u00f6her als in einer Situation ohne diese Unterst\u00fctzung.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf Sch\u00e4den an kostspieligen Hilfsmitteln gilt im Grunde dasselbe Prinzip. Gebrauchssch\u00e4den werden normalerweise vom Kostentr\u00e4ger des Ger\u00e4ts \u00fcbernommen, sofern keine klare grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die T\u00e4tigkeit eines behinderten Arbeitgebers selbst kann keine Sch\u00e4den bei Dritten verursachen. Die Sch\u00e4den, die von AssistentInnen verursacht werden, sei es an Dritten oder an der Arbeitgeberin, fallen eindeutig in die Verantwortung des Arbeitgebers.<\/p>\n\n\n\n<p>In vielen privaten Haftpflichtversicherungen sind Sch\u00e4den, die von &#8222;Hausangestellten&#8220; bei Dritten verursacht werden, sogar automatisch ohne zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mienzahlung mitversichert. Es ist ratsam, einen Blick in den Versicherungsschein zu werfen, m\u00f6glicherweise mit einer Lupe, wenn n\u00f6tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese spezifischen Sch\u00e4den sind nicht versicherbar. Es wurde oft behauptet, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, jedoch blieb der Nachweis hierf\u00fcr aus. Eine andere Vorgehensweise w\u00fcrde den Arbeitgeberhaushalt m\u00f6glicherweise risikofreier und somit besser absichern als vergleichbare Haushalte ohne Behinderung. Es ist jedoch keine Versicherung bekannt, die dieses Risiko zu einem angemessenen Preis abdecken w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\">\nDie gesetzliche Regelung: Gem\u00e4\u00df dem Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderungen seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Unterst\u00fctzung. Diese Unterst\u00fctzung umfasst Leistungen in Bezug auf Arbeit, Schule und Ausbildung sowie Pflege, Haushalt, Freizeitaktivit\u00e4ten und Urlaubsreisen. 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