Was bedeutet persönliches Budget im Arbeitgeber-Modell?
Durch das persönliche Budget können Sie selbst zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin werden. Sie stellen Assistentinnen und Assistenten ein, bezahlen sie, erstellen Dienstpläne und zahlen Sozialversicherungsbeiträge – ähnlich wie ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin.
Für viele Menschen mit Behinderung ist es ein befreiendes Gefühl, selbst Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu sein. Dadurch sind sie weniger abhängig und können mehr Entscheidungen treffen. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin haben sie die Möglichkeit, die Assistentinnen und Assistenten nach ihren eigenen Vorstellungen auszuwählen. Zum Beispiel möchten manche Frauen mit Behinderung ausschließlich weibliche Assistentinnen haben, und das können sie dann umsetzen.
Wenn die Zusammenarbeit mit einer Assistentin oder einem Assistenten nicht funktioniert, besteht auch die Möglichkeit, sie oder ihn zu kündigen.
Die Rolle als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin stärkt das Selbstbewusstsein vieler Menschen mit Behinderung. Sie können beispielsweise besser bestimmen, wie die Assistenz ausgestaltet sein soll. Denn die Person mit Behinderung ist der Chef oder die Chefin.
Allerdings müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auch einige Aufgaben selbst erledigen, wie beispielsweise die Suche nach neuem Personal, das Führen von Vorstellungsgesprächen, den Abschluss von Arbeitsverträgen und die Buchhaltung. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl Ihrerseits als auch Ihrer Assistentinnen und Assistenten zu kennen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das schaffen, können Sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Es gibt viele Behindertenverbände, Sozialverbände und Vereine, die Beratung und Unterstützung anbieten. Auch Budgetassistentinnen und -assistenten können eine Lösung sein.
Lohngestaltung
Wer als Assistenznehmer das Arbeitgeber-Modell wählt hat automatisch einige Verpflichtungen. Neben der Bezahlung der Assistenzgeber, gehören noch einige andere Aufgaben zu Verpflichtungen. Im Folgenden erläutern wir einige relevante Themen, und versuchen diese anschaulich aufzubereiten oder verweisen über Links auf andere Websiten, die einzelne Themen gut aufbereitet haben.
Lohnabrechnungs-Software
Seitdem gerichtlich festgestellt wurde, das Steuerberaterkosten von den Kostenträgern übernommen werden müssen, ist es sehr empfehlenswert die Lohnabrechnung von einem Steuerberater abwickeln zu lassen.
Wer die Abrechnung dennoch selbst übernehmen will kann eine der beiden folgenden Varianten nutzen:
- Lexware, um die Lohnabrechnung lokal auf dem eigenen Computer vorzunehmen
- Sage One Lohn & Gehalt, um die Lohnabrechnung remote auf einem zentralen Computer durchzuführen
Gehaltsrechner
Mit diesem Gehaltsrechner kannst du ganz einfach den Netto- als auch den Bruttolohn berechnen.
Für sogenannte Midijobs, die im Bereich von 520,01Euro bis 2.000Euro liegen, gibt es einen Midijobrechner.
Kostenersatz für Assistenzgeber-Verpflegung
Wenn Assistenzgeber Mahlzeiten gestellt bekommen, handelt es sich um Gegensatz zu Unterkunftskosten um einen geldwerten Vorteil. Wenn die assistenzgebende Person diese Mahlzeiten nicht bezahlt, muss diese bei der Lohnabrechnung mit dem sogenannten „Sachbezugswert“ mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Da der Arbeitgeber hier Anteile übernehmen muss, wird die Verpflegung um ca. 20% teurer.
Da das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) davon ausgeht, dass Kostenträger die Übernahme solcher Kosten verweigern, wird empfohlen, das Assistent*innen die Mahlzeiten selbst bezahlen.
Um Preisverhandlungen zu vermeide, sollte man sich auf folgende Sachbezugswerte verständigen. Diese werden jährlich vom Gesetzgeber aktualisiert und sind damit von der Einlussnahme der Beteiligten befreit.
Jahr | Frühstück in Euro | Mittag & Abendessen jeweils in Euro | Gesamt in Euro |
2023 | 2,00 | 3,80 | 9,60 |
2022 | 1,87 | 3,57 | 9,00 |
2021 | 1,83 | 3,47 | 8,77 |
2020 | 1,80 | 3,40 | 8,60 |
Tariflöhne
Alles zum Thema Tariflöhnen findest du von der der ForseA sehr anschaulich aufbereitet unter diesem Link:
http://forsea.de/content-166-tarifloehne.html