Alles rund um das persönliche Budget

Was spricht für das persönliche Budget?

Das Persönliche Budget stellt eine finanzielle Zuwendung für Menschen mit Behinderung dar. Es ermöglicht ihnen, Assistenten und Fachkräfte selbst zu bezahlen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Einführung des Persönlichen Budgets erfolgte im Jahr 2001.

Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ist freiwillig, es besteht keine Verpflichtung dazu.

Der Hintergrund für die Einführung des Persönlichen Budgets liegt darin, dass es zuvor nur Sachleistungen für Menschen mit Behinderung gab. Sachleistungen bedeuten, dass eine Person mit Behinderung bei einem Leistungsträger Unterstützung beantragt. Der Leistungsträger zahlt dann Geld an eine Institution, die wiederum die Hilfe und Versorgung für die Person mit Behinderung bereitstellt.

Ein Beispiel hierfür ist das Wohnen: Als Sachleistung kann das Wohnen in einem Wohnheim genannt werden. Dabei wohnt die Person mit Behinderung in einem Wohnheim, und der Leistungsträger übernimmt die Kosten für den Platz. Das ist die Sachleistung.

In vielen Fällen hat die Person mit Behinderung jedoch wenig Kenntnis über die Sachleistung. Sie weiß nicht, welche Kosten damit verbunden sind und hat auch kaum Mitspracherecht. Oftmals muss die Person mit Behinderung einfach hinnehmen, wann das Mittagessen eingenommen wird, wann sie schlafen gehen muss oder wer sie als Pflegekraft unterstützt.

Viele Menschen mit Behinderung haben sich in der Vergangenheit für ein Persönliches Budget eingesetzt, da sie nicht wollten, dass der Staat über sie bestimmt. Bei Sachleistungen haben Menschen mit Behinderung nur begrenzte Mitsprachemöglichkeiten. Andere Personen entscheiden, was für sie gut ist, und organisieren die Hilfe und Unterstützung. Dies wird auch als „Fürsorge-Prinzip“ bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen dem Persönlichen Budget und Sachleistungen?

Beim Persönlichen Budget erhält die Person mit Behinderung direkt das Geld und nicht der Leistungsträger. Die Person mit Behinderung entscheidet dann selbst, wer sie unterstützen soll. Das können beispielsweise Pflegekräfte sein. Die Person mit Behinderung bezahlt die Pflegekraft selbst mithilfe des Persönlichen Budgets. Dadurch erhält die Person mit Behinderung eine weitreichendere Entscheidungsfreiheit. Sie kann beispielsweise selbst bestimmen:

  • wer sie pflegen soll,
  • wann die Pflege stattfinden soll,
  • wie lange und wie oft die Pflegekraft kommt,
  • welche Aufgaben die Pflegekraft übernehmen soll.
  • Wenn die Person mit Behinderung mit der Pflegekraft nicht zufrieden ist, kann sie eine andere Pflegekraft suchen.

Das Persönliche Budget stellt kein zusätzliches Geld dar, das zusätzlich zu Sachleistungen gewährt wird. Es ersetzt vielmehr die Sachleistungen.

Wer ist berechtigt, das Persönliche Budget zu erhalten?

Alle Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, können das Persönliche Budget erhalten. Auch Personen, die voraussichtlich bald eine Behinderung haben werden, können einen Antrag stellen. Eltern von Kindern mit Behinderungen können ebenfalls einen Antrag im Namen ihres Kindes stellen.

Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch auf das Persönliche Budget gemäß § 29 des Sozialgesetzbuchs IX. Das bedeutet, dass alle leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ein Recht auf das Persönliche Budget haben. Leistungsberechtigt bedeutet, dass sie Hilfe und Unterstützung benötigen.

Kann ich zu Sachleistungen zurückkehren, wenn mir das Persönliche Budget nicht zusagt?

Ja, Sie können das Persönliche Budget schriftlich kündigen oder auslaufen lassen und wieder zu Sachleistungen zurückkehren.

Zum persönlichen Budget gibt es Handlungsempfehlungen, die sowohl Budgetgebern, als auch Budgetnehmern bei der Gestaltung und dem Bezug von persönliche Budget helfen sollen. Im Folgenden findest du 2 Links zu ausführlichen PDF-Dateien:
1. Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
2. Leitfaden für die Anwendung und Umsetzung des persönlichen Budgets im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Für welche Bereiche kann ich das Persönliche Budget nutzen?

Das Persönliche Budget kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Wohnen: Viele Menschen mit Behinderung nutzen das Persönliche Budget, um selbstständig in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu leben.
  • Haushalt: Das Persönliche Budget kann für Unterstützung bei Einkäufen, Reinigung oder Wäsche genutzt werden.
  • Pflege: Sie können mit dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, welche Fachkräfte Sie bei der Pflege unterstützen.
  • Kindererziehung: Assistenten können bei der Versorgung Ihrer Kinder helfen.
  • Behördengänge: Assistenten können Sie zu Behörden begleiten, z.B. ins Rathaus.
  • Arztbesuche: Assistenten können Sie zum Arzt begleiten und während des Termins unterstützen.
  • Arbeit oder Ausbildung: Das Persönliche Budget kann zur Finanzierung von Unterstützung am Arbeitsplatz verwendet werden.
  • Fahrdienste: Zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz oder zum Arzt.
  • Freizeit: Das Persönliche Budget kann auch für Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Museumsbesuche oder Theaterbesuche genutzt werden..

Wie hoch ist das persönliche Budget?

Die Höhe des individuellen Budgets richtet sich nach dem benötigten Hilfsbedarf. Wenn nur geringe Unterstützung erforderlich ist, könnte das Budget beispielsweise bei 200 Euro pro Monat liegen. Menschen mit Behinderungen, die rund um die Uhr Unterstützung benötigen, können mehrere Tausend Euro erhalten.

Das durchschnittliche persönliche Budget beträgt etwa 500 Euro pro Monat.

Welche Vor- und Nachteile hat das persönliche Budget?

Das persönliche Budget bietet zahlreiche Vorteile. Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass es Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Es gibt jedoch auch einige Nachteile. Hier eine Übersicht:

Vorteile:

  • Eigenständige Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Keine Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter.
  • Selbstbestimmte Entscheidung darüber, wann Unterstützung in Anspruch genommen wird.
  • Das persönliche Budget kann die Lebensqualität erhöhen, da persönliche Angelegenheiten freier und unabhängiger geregelt werden können. Dadurch wird die Selbstständigkeit gestärkt.

Nachteile:

  • Beantragung des persönlichen Budgets erfordert Zeit.
  • Einstellung von Assistentinnen und Assistenten erfordert Zeit.
  • Buchhaltung und Organisation der Hilfe durch die Assistentinnen und Assistenten.

Doch keine Sorge vor den Nachteilen. Für viele dieser Herausforderungen gibt es Hilfe und Unterstützung. Behindertenverbände, Sozialverbände und Vereine bieten Beratung und Unterstützung an. Auch Budgetassistentinnen und -assistenten oder Lohnbuchhaltungsdienstleistungen können unterstützen.

Anfangs mag es viel Arbeit sein, aber mit der Zeit lernt man dazu und es wird einfacher.

Was ist Budgetassistenz?

Budgetassistenz bezeichnet die Unterstützung bei der Organisation des persönlichen Budgets. Das kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, das persönliche Budget selbst zu organisieren. Budgetassistentinnen und -assistenten können auch minderjährigen Menschen mit Behinderungen beim persönlichen Budget helfen.

Wer das persönliche Budget beantragt, kann auch die Kosten für Budgetassistenz beantragen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Budgetassistenz kann bei verschiedenen Aufgaben unterstützen, wie beispielsweise:

  • Beantragung des persönlichen Budgets.
  • Einstellung von Assistentinnen und Assistenten.
  • Kündigung von Assistentinnen und Assistenten.
  • Buchhaltung.
  • Erstellung von Dienstplänen und Urlaubsplänen für die Assistenz.
  • Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Assistenz.

Manchmal übernehmen auch Familienmitglieder oder Freunde von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe der Budgetassistenz. Es gibt jedoch auch Fachleute, die man beauftragen kann.

Beratungsstellen der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) können Auskunft über Budgetassistenz geben.

Was ist ein trägerübergreifendes persönliches Budget?

Es gibt oft verschiedene Kostenträger, die für das persönliche Budget zuständig sind, wie zum Beispiel die Krankenkasse für medizinische Hilfsmittel, die Pflegekasse für Pflegeleistungen und das Integrationsamt für Assistenz am Arbeitsplatz.

Es ist jedoch nur erforderlich, das persönliche Budget bei einem Träger zu beantragen, zum Beispiel beim Integrationsamt. Das Integrationsamt ist dann für die Verwaltung des persönlichen Budgets zuständig, selbst wenn Sie Assistenz am Arbeitsplatz, zusätzliche Pflegeleistungen und medizinische Hilfsmittel benötigen. Das Integrationsamt sorgt dafür, dass auch die Pflegekasse und die Krankenkasse einen Teil Ihres persönlichen Budgets übernehmen.

In der Fachsprache wird dies als „trägerübergreifendes persönliches Budget“ bezeichnet.

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