Wie wird persönliche Assistenz finanziert?

In Deutschland gibt es verschiedene Institutionen für die Übernahme der Finanzierung der persönlichen Assistenz. Diese Institutionen werden als Leistungsträger bezeichnet, früher als Kostenträger. Welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt, hängt von der individuellen Situation einer Person ab und davon, welche Art von Assistenzleistungen benötigt werden. Zum Beispiel können die Bundesagentur für Arbeit oder das Integrationsamt die Kosten für Arbeitsassistenz tragen, während der Träger der Eingliederungshilfe in der Regel die Kosten für Elternassistenz von Eltern mit Behinderungen übernimmt.

Es gibt verschiedene Leistungsträger:

  • Der Träger der Eingliederungshilfe
  • Die Pflegeversicherung
  • Die Krankenkasse
  • Die Rentenversicherung
  • Die Unfallversicherung
  • Das Integrationsamt
  • Die Bundesagentur für Arbeit
  • Das Jugendamt
  • Das Sozialamt
  • Das Versorgungsamt

Es gibt zwei Möglichkeiten für persönliche Assistenz:

  1. Man kann die Assistenz als Sachleistung beziehen, zum Beispiel durch die Unterstützung eines Pflegedienstes. In diesem Fall muss man sich nicht um die Organisation und Bezahlung der Assistenz kümmern, da dies der Leistungsträger übernimmt.
    Über unsere Vernetzungskarte kannst du regionale Anlaufstellen für Beratung zu Pflegediensten finden.
  2. Man kann die Assistenz mit dem Persönlichen Budget selbst bezahlen. Das Persönliche Budget ist eine finanzielle Leistung, mit der man selbst Assistentinnen und Assistenten einstellen und bezahlen kann. Man selbst entscheidet dann, wer für einen arbeitet und wann. Außerdem trägt man selbst die Verantwortung für die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten. Es ist jedoch nur möglich, das Persönliche Budget zu erhalten, wenn man Anspruch auf Teilhabeleistungen hat. Wenn man sich für das Persönliche Budget entscheidet, ist es ratsam, sich vorher beraten zu lassen.
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