Voraussetzungen für Persönliche Assistenz

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Persönliche Assistenz bezogen werden kann?

In Deutschland kann die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen über verschiedene Leistungen finanziert werden. Seit dem 01.01.2018 haben Menschen mit Behinderung grundsätzlich Anspruch auf Assistenzdienstleistungen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dafür sind das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie das Bundesteilhabegesetz (BTHG). 

Grundsätzlich muss eine Person mit Behinderung einen entsprechenden Bedarf an Persönlicher Assistenz nachweisen können. Es muss nachgewiesen werden, dass die Assistenz erforderlich ist, um selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. In diesem Zusammenhang werden durch ein professionelles Gutachten die persönlichen Einschränkungen und der Unterstützungsbedarf der betreffenden Person bewertet. Diese Bedarfsermittlung kann medizinische, therapeutische, soziale und psychologische Aspekte berücksichtigen.

Wie eine Bedarfsermittlung aussieht wurde vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) einfach und anschaulich aufbereitet. Über diesen Link gelangen Sie zur Übersicht.

Darüber hinaus, gibt es ein von der ForseA eigens entwickeltes Excel-Tool zur gerechten Bewertung des Bedarfs. Hier gehts zum Excel-Tool.

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