Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten Persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen:
1) Persönliche Assistenz als Sachleistung
Man kann die Assistenz als Sachleistung beziehen. Das bedeutet, man erhält kein Geld vom Kostenträger. Stattdessen erhält man die Unterstützung, die man braucht, zum Beispiel durch einen Pflegedienst. Der Pflegedienst und damit auch die Assistenzperson wird direkt vom Kostenträger bezahlt. Man muss sich also nicht um die Organisation und Bezahlung der Assistenz kümmern.
Über unsere Vernetzungskarte kannst du regionale Anlaufstellen für Beratung zu Pflegediensten finden.
2) Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget
Man kann für die Finanzierung der Assistenz eine Geldleistung beziehen. Das nennt man Persönliches Budget. Mit dem Persönlichen Budget kann man Assistenzen finanzieren. (Man darf keine anderen Ausgaben damit tätigen, es ist zweckgebunden.) Man kann mit dem Geld also entweder einen Pflegedienst bezahlen, damit er Assistenzkräfte stellt – oder man kann Assistenzkräfte selbst anstellen. In jedem Fall trägt man selbst die Verantwortung für die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten. Aber man kann selbst entscheiden, wer für einen arbeitet und wann.
Es ist jedoch nur möglich, das Persönliche Budget zu erhalten, wenn man Anspruch auf Teilhabeleistungen hat. Wenn man sich für das Persönliche Budget entscheidet, ist es ratsam, sich vorher beraten zu lassen.